Kein Ende der Künstlersozialkasse in Sicht

Nachdem mehrere Bundesländer versucht haben, die Künstlersozialversicherung abzuschaffen oder zumindest “unternehmerfreundlich reformieren” zu wollen, ist dies nun gescheitert. Die Künstlersozialkasse (KSK) bleibt erhalten; auch eine unternehmerfreundliche Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes wird es nicht geben. Das hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 19.9.2008 entschieden.

Die Künstlersozialkasse gehört zur Unfallkasse des Bundes und hat ihren Sitz in Wilhelmshaven. Sie gibt ihren 150.000 Mitgliedern – selbstständige Künstler und Publizisten – sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. In die Kasse zahlen neben den Künstlern selbst auch Unternehmen und der Staat ein.

Einige Bundesländer hatten auf Druck von Mittelstand und Handwerk im Entwurf des 3. Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft einen Passus eingebracht, wonach die Künstlersozialversicherung abgeschafft oder zumindestens reformiert werden solle.

In der Begründung hieß es, „der Aufwand bei der Feststellung der Abgabenpflicht“ und die „verstärkten Kontrollen durch die Deutsche Rentenversicherung bei der Ermittlung der abgabepflichtigen Unternehmen … führen zu einer großen Bürokratie.“ Betroffen seien davon vor allem kleine und mittlere Unternehmen. Nach Bekanntwerden des Entwurfes hatte es zahlreiche Proteste von Künstlerverbänden und Politikern gegeben.

Nun soll aber wenigstens nach dem Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung der Abgabesatz von derzeit 4,9% auf 4,4% ab 2009 sinken.