Gebührenfalle beim eBundesanzeiger
Zieht eine zur Veröffentlichung verpflichtete Gesellschaft um, reicht es grundsätzlich aus, dies beim Handelsregister anzumelden. Es ist aber drauf zu achten, die Adressänderung zusätzlich in den Stammdaten im eBundesanzeiger zu ändern (sowohl bei den Unternehmens- als auch bei den Rechnungsempfängerdaten). Ansonsten geht die Rechnung für die Veröffentlichung an die alte Anschrift und kann u.U. nicht zugestellt werden. Dies hat zur Folge, dass das Bundesamt für Justiz die Beitreibung Ihrer Forderung an ein Inkassounternehmen abgibt. Dadurch werden Mahngebühren in Höhe von ca. 45 € fällig.
Jeder Geschäftsführer einer zur Veröffentlichung verpflichteten Gesellschaft sollte also darauf achten, die Änderungen vorzunehmen, um die zusätzlichen Kosten zu sparen.